Arbeitszimmer ab 2007 > Einspruch einlegen

Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Werbungskosten Kommentare hinzufügen

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Ab 2007 ist ein Arbeitszimmer nur noch zu berücksichtigen, wenn es dem Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.

Ein häusliches Arbeitszimmer ist dann der Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit, wenn es nach dem Gesamtbild der Verhältnisse den Schwerpunkt aller betrieblichen und beruflichen Tätigkeiten, die zu steuerpflichtigen oder auch steuerfreien Einnahmen führen, darstellt. Der Schwerpunkt einer Betätigung liegt dort, wo Sie die Handlungen vornehmen und die Leistungen erbringen, dir für den konkret ausgeübten Beruf wesentlich und prägend sind. Dazu dürfen Sie nicht dauerhaft außerhalb Ihres Arbeitszimmers tätig werden. Und zwar auch dann nicht, wenn diese Tätigkeiten außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers an verschiedenen Orten stattfinden.Auch wenn der Arbeitsmittelpunkt außerhalb des Arbeitszimmers liege, benötigen bestimmte Berufe, wie insbesondere Lehrer und Trainer, das häusliche Arbeitszimmer zwingend für ihre Berufsausübung. Dies betrifft im Wesentlichen die Fälle, in denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. M.E. trifft dies auch auf Berufe zu wie Handelsvertreter.

Das Arbeitszimmer müsste folglich auch in diesen Fällen wie bisher (bis 2006) nach dem objektiven Nettoprinzip als notwendige Erwerbsaufwendungen steuerlich abzugsfähig sein. Ab 2007 ist durch die Gesetzesänderung aber ein Abzug für diese Fälle nicht mehr möglich.

Sie beantragen in Ihrer Steuererklärung 2007 die Kosten für das Arbeitszimmer als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu berücksichtigen. In dem dann ergehenden Einkommensteuerbescheid werden diese Aufwendungen nicht anerkannt. Zurzeit ist für diese Fälle kein Vorläufigkeitsvermerk auf den Bescheiden vorgesehen.

Damit die Veranlagung offen bleibt, müssen Sie zwingend innerhalb der Rechtsbehelfsfrist einen Einspruch einlegen. Als Argumentationshilfe dient Ihnen der vorstehende Text. Weiterhin beantragen Sie die Aussetzung des Verfahrens und weisen dabei auf folgende Musterverfahren hin:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az. 3 K 1132/07)
Finanzgericht Thüringen (Az. 4 K 351/07)
Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Az. 13 K 110/07).

M.E. wird die Frage vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt werden.

Willi Kreh – Steuerberater, 10. März 2008
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26 Kommentare zu “Arbeitszimmer ab 2007 > Einspruch einlegen”

  1. Claudia Becker schreibt:

    Ich bräuchte eine Information von Ihnen
    wir haben für 2007 das Arbeitszimmer beantragt.
    Keinen widerspruch eingelegt, weil der zuständige beamte uns telefonisch erklärte, das wäre nicht notwendig, da der Bescheid vorläufig wäre.
    Jetzt sagen die wir hätten Einspruch einlegen müssen, da der Bescheid zwar vorläufig, aber nicht vorläufig in Bezug auf das Arbeitszimmer gewesen wäre.
    Was würden Sie mir jetzt raten?
    Viele Gruesse
    Becker Claudia

  2. Willi Kreh schreibt:

    Hallo Frau Becker,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Die Antwort auf Ihre Frage sende ich Ihnen direkt zu.
    Viele Grüße
    Willi Kreh

  3. Udo Schmitz schreibt:

    Wir haben das selbe Problem wie Frau Claudia Becker. Wir würden uns ebenfalls über einen Rat freuen.
    Viele Grüsse
    Udo Schmitz

  4. Willi Kreh schreibt:

    Hallo Herr Schmitz,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Ihre Frage habe ich Ihnen direkt per eMail beantwortet.
    Viele Grüße
    Willi Kreh

  5. Jürgen Büsch schreibt:

    Icg habe das selbe Problem wie Frau Claudia Becker. Ich würde mich ebenfalls über einen Rat freuen.
    Viele Grüsse

    J. Büsch

  6. Willi Kreh schreibt:

    Hallo Herr Büsch,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Ihre Frage habe ich Ihnen direkt per eMail beantwortet.
    Viele Grüße
    Willi Kreh

  7. Victoria Ruffing schreibt:

    Ich habe das Arbeitszimmer in 2007 geltend gemacht, was vom FA abgelehnt wurde.
    Einen Einspruch habe ich nicht eingelegt.
    Der Bescheid ist vorläufig, nicht jedoch in Bezug auf das Arbeitszimmer.
    Gruß
    V. Ruffing

  8. Willi Kreh schreibt:

    Hallo Frau Ruffing,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Ihre Frage habe ich Ihnen direkt per eMail beantwortet.
    Viele Grüße
    Willi Kreh

  9. Hartwig Noll schreibt:

    Sehr geehrter Herr Kreh,
    ich habe das gleiche Problem wie die vorherigen Personen. Arbeitszimmer beantragt, abgelehnt, keinen Einspruch eingelegt.
    Heute schreibt das FA Neuss II: “Eine (von mir beantragte)Änderung des Einkommensteuerbescheides 2007 bezüglich der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer ist nicht möglich, da der Einkommensteuerbescheid in diesem Punkt nicht vorläufig ergengen ist und somit eine Änderung nicht möglich ist.”
    Besten Gruß
    Hartwig Noll

  10. Willi Kreh schreibt:

    Hallo Herr Noll,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Die antwort habe ich Ihnen direkt per eMail gesandt.
    Viele Grüße
    Willi Kreh

  11. Sabine schreibt:

    Hallo Herr Kreh,

    auch ich beantragte für 2007 das Arbeitszimmer und legte gegen die Ablehnung keinen Widerspruch ein. Bescheid erfolgte in Bezug auf Arbeitszimmer nicht vorläufig. Wollte jetzt rückwirkend Kosten geltend machen, was im Hinblick auf nicht-vorläufigen Bescheid abgelehnt wurde. Was kann ich tun? Viele Grüße, Sabine

  12. Willi Kreh schreibt:

    Hallo Sabine,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Die Antwort habe ich Ihnen soeben per eMail gesandt.
    Viele Grüße
    Willi Kreh

  13. Claudia schreibt:

    Sehr geehrter Herr Kreh,

    ich habe das gleiche Problem.
    Steuererklärung 2007 mit Arbeitszimmer beantragt, abgelehnt aber nicht Einspruch erhoben. Zu diesem Zeitpunkt war nicht klar, dass sich in der Gesetzgebung noch einmal etwas ändert.
    Jetzt habe ich vom FA ein Schreiben erhalten, in dem eine nachträgliche Anerkennung abgelehnt wird, weil der Bescheid Bestandskraft entwickelt hat.
    Wie soll ich mich verhalten?

    Mit freundlichen Grüßen
    Claudia

  14. Willi Kreh schreibt:

    Hallo Frau Behnke,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Die Antwort ging gerade an Sie direkt per eMail.
    Viele Grüße
    Willi Kreh

  15. Schröder schreibt:

    Sehr geehrter Herr Kreh,

    ich habe das gleiche Problem. Bitte um Hilfe. Vielen Dank im Voraus.

  16. Willi Kreh schreibt:

    Hallo Herr Schröder,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Diese habe ich Ihnen gerade per eMail beantwortet.
    Viele Grüße
    Willi Kreh

  17. Christin Brumme schreibt:

    Sehr geehrter Herr Kreh,

    auch ich habe einen 2007er Bescheid, der hinsichtlich des Arbeitszimmers nicht vorläufig ist. Einspruch habe ich seinerzeit nicht eingelegt. Mein Antrag auf nachträgliche Berücksichtigung der Aufwendungen und Änderung des Einkommensteuerbescheides 2007 wurde abgelehnt. Gibt es da einen Trick? Besten Dank für Ihre Bemühung.

  18. Willi Kreh schreibt:

    Hallo Frau Brumme,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Die Antwort ist per eMail an Sie unterwegs.
    Viele Grüße
    Willi Kreh

  19. Axel Meier schreibt:

    Sehr geehrter Herr Kreh,
    ich habe das gleiche Problem wie die Vorredner. Ebenfalls wurde mir 2008 von einem Einspruch gegen den Bescheid 2007 abgeraten, obwohl dieser kein Vorläufigkeitsmerkmal die Arbeitszimmerfrage betreffend enthielt.
    Interessanterweise jedoch sind die nachfolgenden Bescheide 2008 und 2009 dann doch diesbezüglich vorläufig und wurden auf meinen Antrag nachträglich korrigiert.
    Wie sieht es nun für 2007 aus?
    MfG

  20. Willi Kreh schreibt:

    Hallo Herr Meier,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Die Antwort habe ich an Ihre eMail-Adresse gesandt.
    Viele Grüße
    Willi Kreh

  21. Bernd Fischer schreibt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe dasselbe Problem wie die anderen E-Mail-Verfas-
    ser. Mein Finanzamt hat mir rückwirkend die Aufwendungen
    für mein Arbeitszimmer im Jahre 2008 anerkannt, nicht aber für das Jahr 2007, weil ich für dieses Jahr keinen
    Einspruch eingereicht hätte. Kann ich etwas dagegen unternehmen?
    Vielen Dank im Voraus
    Mit freundlichen Grüßen
    Bernd Fischer

  22. Willi Kreh schreibt:

    Hallo Herr Fischer,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Per eMail habe ich Ihnen dirket die Antwort gesandt.
    Viele Grüße
    Willi Kreh

  23. Christian Fliege schreibt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe dasselbe Problem wie viele andere Verfasser.

    Mein Finanzamt hat mir das Arbeitszimmer für 2007 nicht anerkannt, und sagt nun, dass der Vorläufigkeitsvermerk nicht für das Arbeitszimmer gültig war. Wir hatten damals keinen Einspruch eingereicht.

    Kann ich (noch)etwas dagegen unternehmen?
    Vielen Dank im Voraus!
    Mit freundlichen Grüßen
    C. Fliege

  24. Kreh Willi schreibt:

    Hallo Herr Fliege,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Meine Antwort erhalten Sie direkt per eMail.
    Viele Grüße
    Willi Kreh

  25. Hartmut Stein schreibt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Finanzamt hat mir die Aufwendungen für mein Arbeits-
    zimmer ab 2008 anerkannt, nicht aber für 2007, weil der
    Bescheid Bestandskraft hätte.
    Kann ich noch etwas dagegen unternehmen?
    Widerspruch ist noch bis Mitte Januar möglich.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Mit freunlichen Grüßen
    H.Stein

  26. Willi Kreh schreibt:

    Hallo Herr Stein,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Meine Antwort habe ich Ihnen per eMail direkt gesandt.
    Viele Grüße
    Willi Kreh

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