Viele Arbeitgeber stöhnen unter den finanziellen Belastungen für Ihr Personal. Die Arbeitnehmer sind sauer, dass Ihr Nettogehalt so gering ist. Was ist zu tun?
Viel zu wenig Arbeitgeber und Arbeitnehmer nutzen die gesetzlich zulässigen Gelegenheiten, den Arbeitslohn mit Annehmlichkeiten preiswert aufzubessern.
Das fängt an mit sog. Warengutscheinen. Jedem Arbeitnehmer kann monatlich ein Waren-gutschein über 44 EUR zugewendet werden, ohne dass Lohnsteuer und Sozialversicherung anfällt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Gutschein nicht den Wert in EURO erhält.
Das fängt an bei einem Gutschein über zB einen Friseur oder Besuch im Fitnessstudio, von dem man weiß, dass der Wert unter 44 EUR liegt. Häufigster Anlass ist jedoch ein Tankgutschein über die Menge Kraftstoff in Litern. Hier besteht die Möglichkeit, zunächst monatlich einen Gutschein auszustellen und ein Doppel an einen Tankwart seines Vertrauens zu faxen. Kommt jetzt der Arbeitnehmer an die Tankstelle, weiß der Tankwart, der Gutschein wird eingelöst und er gibt die Kraftstoffmenge an den Arbeitnehmer ab. Dann bucht er den Rechnungsbetrag vom Konto des Arbeitgebers ab. Bei den Spritpreisen für alle eine Wohltat. Und dieses geht natürlich auch für 400 EUR-Kräfte. Aber auch die Abbuchung über eine hinterlegte Firmentankkarte bei der Tankstelle ist möglich. Das sagt sogar ein Erlass, der von der Verwaltung zu diesem Thema herausgegeben wurde. Nicht möglich ist die Aushändigung von Tankgutscheinen mit Euroangaben, wie diese von den Tankstellen herausgegeben werden.
Ein nächster Punkt ist die Riesterrente. Kaum ein Familienvater kann 4 % seines Einkommens für die Altersvorsorge zurücklegen. Der Ehegatte ist meist nur stundenweise beschäftigt und sein Gehalt ist viel geringer. Auch so kann Grundzulage, Kinderzulage und Steuervorteil gesichert werden. Und das auch für Aushilfen. Der Arbeitnehmer verzichtet gegenüber dem Arbeitgeber auf seine Rentenversicherungsfreiheit. Das kostet nur 4,9 % seiner 400 EUR.
Hinzukommen die 15 %, die in den 30 % Abgaben des Arbeitgebers enthalten sind, auf das Rentenversicherungskonto der 400 EUR-Kraft fließt. Eigener Anteil 19,60 EUR, Gutschrift monatlich 19,6 EUR + 60 EUR, also 79,60 EUR. Und es kommt noch besser. Durch den Verzicht auf die Rentenversicherungsbefreiung wird die 400 EUR-Kraft rentenversicherungspflichtig. So kann diese selbst in Riester einzahlen. Und sich Grundzulage, Kinderzulage und Steuervorteil sichern. Und das für 4 % Ihres Arbeitslohn = 19,60 EUR.
Und durch die Neuregelung zur Eigenheimzulage ein noch besseres Modell.
Wolfgang Hippler
Steuerberater
www.hippler.de
22. August 2008, 8:23 Uhr
Bei Minijobs bei bwr-media.de habe ich einen weiteren Trick gefunden: 2 Mal im Jahr dürfen auch Minijobber mehr als 400 € verdienen, zum Beispiel, wenn kurzfristig Stunden eines erkrankten Kollegen übernommen werden – solange der Grund für Überstunden und den zusätzlichen Lohn in den Unterlagen zu finden ist.