Haushaltsnahe Dienstleistungen auch für Bewohner von Seniorenheimen

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Eine Einkommensteuererklärung rechnet sich oftmals für Senioren
Eine Einkommensteuererklärung rechnet sich oftmals für Senioren

Nicht alle Bewohner von Seniorenheimen zahlen keine Steuern. Insbesondere wenn das Einfamilienhaus verkauft und die Bewohner in ein sog. betreutes wohnen in eine einige kleine Wohnung gezogen sind, sind oft Sparguthaben und damit Zinsen vorhanden. Zusammen mit der Rente entsteht dann oft eine Einkommensteuerpflicht. Oft lohnt sich die Abgabe einer Einkommensteuererklärung auch ab 2009, denn ein Steuersatz von 25 %, wie bei der Abgeltungssteuer einbehalten, wird nur selten erreicht.

In der monatlichen Abrechnung des Heimes sind neben den Kosten für Miete, Heizung etc. auch haushaltsnahe Dienstleistungen enthalten. Die anteiligen Kosten für Reinigungen des Apartments und der Gemeinschaftsflächen, der Pflege des gemeinsamen Gartens, kleinere Reparaturen und die Betreuung und Pflege des Bewohners, die nicht die Pflegekasse bezahlt, können steuerlich geltend gemacht werden. Und ab 2009 sogar bis zur Höhe von 20.000 EUR im Jahr (kein Druckfehler). Hierfür gibt es eine Steuererstattung von max. 20% = 4000 EUR. Natürlich nur, wenn Steuern gezahlt werden.

Weitere Einzelheiten wie immer auf der seite www.hippler.de. Dort finden sie auch Tipps zur Absetzbarkeit der Kosten für die Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufen etc.

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