Geld zurück?
Frohe Kunde vom Bundesfinanzminister! Hausbesitzer, die in den letzten Jahren von Ihrem Versorgungsunternehmen einen neuen Wasseranschluss gelegt bekommen haben, können Geld zurück bekommen. Grund dafür ist, dass für die Verlegung eines Wasseranschlusses jetzt nur noch der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent anzuwenden ist.
Soweit die Voraussetzungen zutreffen, kann der Kunde die Berichtigung der Rechnung und damit die Erstattung der Umsatzsteuerdifferenz verlangen.
Was hat sich geändert?
Die Finanzverwaltung reagiert damit jetzt auf zwei Urteile des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2008. Darin hat der BFH entschieden, dass das Verlegen eines Wasseranschlusses durch den Versorger nur eine Nebenleistung zur Wasserlieferung ist. Also ungefähr wie eine Transportverpackung. Damit ist auch für Wasserkunden der steuerliche Grundsatz anzuwenden, dass die Nebenleistung steuerlich immer das Schicksal der Hauptleistung teilt. Ist die Hauptleistung also steuerbegünstigt (7% Umsatzsteuer) dann muss die Nebenleistung ebenfalls mit 7% begünstigt werden.
Was sind Nebenleistungen?
Beispiele für Haupt- und Nebenleistung sind die Vermietung einer Wohnung (steuerfreie Hauptleistung) mit Parkplatz, die Lieferung von Lehrmaterial als Nebenleistung zum Unterricht, oder auch Transportversicherung bei Lieferungen. Bei Kleinbeträgen bis 20 Euro gibt es übrigens Vereinfachungsregeln. So können Süssigkeiten mit Spielzeug, Bilderbücher mit Spielzeug, oder Bücher mit CD mit dem Steuersatz für den wertbestimmenden Teil versteuert werden. Überraschungseier sind deshalb wie Schokolade mit 7% zu versteuern.
Zurück zum Wasseranschluss
Da also jetzt laut Bundesfinanzministerium der Hauswasseranschluss lediglich als “Verpackung” des gelieferten Wassers anzusehen ist, können die Hausbesitzer von Ihrem Wasserversorger eine berichtigte Rechnung für Verlegung oder Reparatur des Hausanschlusses und natürlich die Erstattung der zu viel bezahlten Umsatzsteuer verlangen. Das sind bei Kosten von 1.000 Euro immerhin 120 Euro bei Leistungen ab 2007, für Arbeiten vor 2007 sind pro 1.000 Euro Kosten immerhin 90 Euro Umsatzsteuer zu erstatten.
Vorsteuerabzug bleibt
Soweit die Arbeiten für Unternehmen ausgeführt wurden, brauchen die Rechnungen für Arbeiten nicht geändert zu werden. Hier bleibt es bei dem vollen Vorsteuerabzug, wenn die Rechnung nicht geändert wird. Der Versorger kann sich die auszuzahlende Umsatzsteuer in aller Regel noch für mehrere Jahre vom Finanzamt zurückholen.
Wichtig: Der Rechnungsaussteller
Voraussetzung für die Rechnungsänderung ist immer, dass die Maßnahme vom Versorger berechnet worden ist. Wenn Sie direkt ein anderes Unternehmen mit den Arbeiten beauftragt haben, handelt es sich nicht um eine Nebenleistung zur Wasserlieferung. Ob der Versorgerung die Arbeiten selbst ausgeführt oder an Fremdfirmen vergeben hat, ist dagegen ohne Belang.
Fazit:
Fordern Sie bei Ihrem Versorger eine geänderte Rechnung und die Erstattung zu viel gezahlter Umsatzsteuer an. Bei Fragen oder Problemen berät Sie Ihr Steuerberater.
27. August 2009, 14:27 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Heimatgemeinde 71409 Schwaikheim weigert sich den zuviel bezahlten Mehrwertsteueranteil auszubezahlen. Ist das rechtens ??? Was kann ich tun ?
27. August 2009, 16:51 Uhr
Sehr geehrter Herr Woithe, das ist leider kein Einzelfall - die Gemeinden scheinen sicher zu sein, dass ihre Bürger ihre Interessen nicht durchsetzen. Das Problem ist wohl, dass den Gemeinden nur der Verwaltungsaufwand bleibt, während ihre Bürger die Kostenentlastung geniessen.
Ich zweifele nicht daran, dass es zu diesem Thema Musterklagen geben wird und letztlich die Gemeinden zur Neuberechnung verpflichtet werden. Für welchen Zeitraum rückwirkend wird man abwarten müssen. Beispiele, wie die Rückzahlung von Abwassergebühren durch die Stadt Darmstadt, zeigen aber, dass die strikte Ablehnungshaltung der Gemeinden sich nicht immer durchhalten lässt, wenn die Bürger dies nicht akzeptieren und für ihre Rechte streiten. Vermutlich ist aber in diesem Fall die Gruppe der Betroffenen nicht groß und geschlossen genug.
Übrigens: Unter http://www.stadtwerke-germerin.....rstattung/ finden Sie eine Gemeinde, die diese Frage im Sinne ihrer Bürger entschieden hat…
Grüße aus dem Odenwald
Cord-Ulrich Stern
Steuerberater Schwind + Partner