Kurzarbeit = Einkommensteuernachzahlung ?

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Viele Millionen Deutsche arbeiten kurz. Und verdienen weniger. Was viele nicht wissen, meist droht auch noch eine Einkommensteuernachzahlung am Jahresende. Denn das Kurzarbeitergeld ist wie das Arbeitslosengeld steuerfrei, unterliegt aber dem sog. Progressionsvorbehalt, d. h. für das andere Einkommen im Kalenderjahr , z.B. Arbeitslohn der Ehefrau, niedriger Arbeitslohn durch Kurzarbeit während nur einen Teil des Jahres steigt der Steuersatz. Entsprechende Lohnsteuer wird aber nicht einbehalten.
Bei Kurzarbeit über einen längeren Zeitraum kann es so zu Einkommensteuernachzahlungen auch im vierstelligen Bereich kommen. Lassen Sie sich also vor Abgabe der Einkommensteuererklärung 2009 von ihrem Steuerberater ausrechnen, ob eine Nachzahlung zu leisten ist und in welcher Höhe. Durch die Abgabe der Erklärung bestimmen Sie selbst, wann sie zahlen. Sie sollten sich darauf vorbereiten.

Ihr Steuerberater Wolfgang Hippler

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