Wer fährt mit ihrem Auto?

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Keine blöde Frage – denn Sie sollten sich als Halter des Fahrzeugs schon sorgfältig vergewissern!

Fährt ihr Mitarbeiter mit dem Firmenwagen oder hat er einen Dienstwagen? Dann gehört eine Kopie des Führerscheins in die Personalakte – und Sie sollten auch regelmäßig prüfen, ob ihr Mitarbeiter (noch) eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Verpflichten Sie den Mitarbeiter auf jeden Fall per Arbeitsvertrag, dass er sofort melden muss, wenn er den Führerschein entzogen bekommt!

Als Halter sind Sie jedoch auch für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs mitverantwortlich – also kontrollieren Sie bitte, ob das gesetzlich vorgeschriebene Zubehör im Auto ist – z.B. Warndreieck, Verbandskasten, Warnwesten. Gesetzlich vorgeschrieben ist natürlich auch eine ausreichende Haftpflicht-Versicherung.
Auch die Papiere wie TÜV- und ASU- Bescheinigung und Fahrzeugschein müssen da sein.
Erstellen Sie doch eine Checkliste, die Sie zusammen mit ihrem Mitarbeiter regelmäßig durchgehen – dann sind Sie auf der sichern Seite.

Empfehlenswert sind natürlich noch viele andere Dinge wie Feuerlöscher, Gurtschneider, Taschenlampe, Reserverad, Abschleppseil etc. – denn als Arbeitgeber haben Sie auch die Sorgfaltspflicht für ihre Arbeitnehmer – damit diese möglichst sicher fahren.
Deshalb sollten regelmäßig z.B. auch die Beleuchtung und Reifenprofile geprüft werden.

Fährt ihr Mitarbeiter mit dem Dienstwagen in den Urlaub, sind alle „normalen“ Kosten mit der 1% Regelung abgegolten. Dazu gehören Treibstoff, Wartung- und Reparaturkosten.

Nicht abgegolten sind jedoch Straßenbenutzungsgebühren (Maut und Vignetten), sowie Autofähre oder Autozug – das muss der Mitarbeiter entweder selbst tragen – oder es wird bei Erstattung durch den Arbeitgeber steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Die steuerlichen Regelungen zur Nutzung eines Firmenwagens – egal ob für Mitarbeiter oder den Firmeninhaber selbst– auch die Anforderungen an Informationen in der Personalakte sind inzwischen sehr komplex geworden!
Wenn Sie Fragen dazu haben, rufen Sie gerne bei uns an.

Steuerkanzlei Esther Spahn
Brezelfrische Infos unter www.spahn.org

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