FAMILIENFÖRDERUNG 2010 – ENDLICH WERDEN FAMILIEN BESSER UNTERSTÜTZT!
Steuerrecht Kommentare hinzufügenKINDERGELD
Das Kindergeld beträgt im Jahr 2010 monatlich für das erste und zweite Kind 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro.
Die Kindergeldzahlung erfolgt bis zum 18. Lebensjahr, ist das Kind noch in der Ausbildung, bis zum 25. bzw. übergangsweise 27. Lebensjahr. Durch Wehr- und Zivildienst verlängert sich dieser Zeitraum entsprechend.
Nach dem 18. Lebensjahr wird für das Kind nur dann noch Kindergeld gewährt, wenn dessen Einkünfte jährlich unter 8.004 Euro liegen.
KINDERFREIBETRAG
ab 2010 beträgt der Kinderfreibetrag 4.368 Euro und der Erziehungsfreibetrag 2.640 Euro. Bei der Steuererklärung wird automatisch berechnet, was günstiger ist – entweder die Zahlung des Kindergeldes – oder insgesamt 7.008 steuerlicher Freibetrag/Kind und Jahr.
Unschädliche Einkünfte und Bezüge eines Kindes
Bei Kindern unter 18 Jahren ist die Höhe der Einkünfte des Kindes für die Gewährung des Kinderfreibetrags unwichtig. Ab 18 Jahren entfällt der Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag, wenn die Einkünfte und Bezüge eines Kindes über 8.004 Euro liegen.
BETREUUNGSKOSTEN
Können entweder wie Werbungskosten oder als Sonderausgaben verrechnet werden. Zwei Drittel der Kosten (z.B. Kindergartenbeitrag, Kernzeitbetreuung, Au-Pair, Tagesmutter) maximal 4000 Euro bis zum 14. Lebensjahr des Kindes. Eltern, bei denen nur einer berufstätig ist, können jedoch nur vom dritten bis zum sechsten Lebensjahr Sonderausgaben ansetzen.
AUSBILDUNGSFREIBETRAG
Bei Kindern im Alter zwischen 18 und 27 Jahren, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind, wird ein Freibetrag in Höhe von 924 Euro gewährt. Dieser Betrag wird jedoch um Einkünfte und Bezüge des Kindes gemindert, wenn sie über 1.848 Euro liegen.
ENTLASTUNGSBEITRAG FÜR ALLEINERZIEHENDE
Alleinerziehende können zusätzlich einen Entlastungsbeitrag von 1.308 Euro steuerlich geltend machen.
KOSTEN EINER PRIVATSCHULE
30% des gezahlten Schulgelds, max. 5.000 Euro pro Kind und Jahr können als Sonderausgabe angesetzt werden.
KINDERZULAGE IM RIESTERVERTRAG
Wer einen Riester-Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließt, erhält jährlich eine Kinderzulage von 185 Euro bzw. 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder.
Das ist fast eine Wissenschaft für sich – Kinder in der Steuererklärung richtig anzusetzen. Wenn Sie Fragen haben, sind wir natürlich gerne für Sie da.
Steuerkanzlei Esther Spahn
Brezelfrische Infos unter www.spahn.org
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