Kleine Unternehmen haben ein echtes Problem, wenn ein Mitarbeiter krank wird – es fehlt nicht nur die Arbeitskraft, sondern es kommt noch die finanzielle Belastung dazu.
Wie geht das Umlageverfahren?
U1-Verfahren:
Durch das Umlageverfahren U1 erhalten Kleinunternehmen (bis 30 Mitarbeiter) Aufwendungen für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erstattet.
Bei krankheitsbedingten Arbeitsausfällen haben Arbeitnehmer mit wenigstens vierwöchiger Betriebszugehörigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens sechs Wochen im Jahr. Danach erhalten die Arbeitnehmer in der Regel Krankengeld und der Arbeitsgeber ist finanziell nicht mehr belastet.
Bei der Erstattung ist vom Bruttoarbeitsentgelt auszugehen. Erstattet wird auf Antrag des Arbeitgebers, sobald er Arbeitsentgelt nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz gezahlt hat.
Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sowie Überstundenvergütungen und -zuschläge sind nicht zu berücksichtigen. Die Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen werden nicht erstattet.
U2-Verfahren:
Über das U2-Verfahren erhalten Unternehmen den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in voller Höhe erstattet. Grundsätzlich alle Arbeitgeber sind verpflichtet, für ihre Beschäftigten (egal ob Männer oder Frauen!) einen Umlagesatz abzuführen.
Für die Dauer der Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor und acht beziehungsweise zwölf Wochen nach der Entbindung) erhalten Arbeitnehmerinnen ihren Einkommensausfall in voller Höhe ersetzt. Der Betrag wird zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse in der Weise aufgeteilt, dass die Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Kalendertag und der Arbeitgeber die Differenz zum Nettolohn bezahlt (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld).
Durchführung:
Nahezu alle Krankenkassen setzen Umlagesätze fest und führen das Ausgleichsverfahren durch. Ab 2010 ist die elektronische Übermittlung von Erstattungsanträgen möglich.
Umlage- und Erstattungssätze
Die Höhe der Erstattungssätze und der entsprechenden Umlagesätze legt jede Krankenkasse selbst fest. Arbeitgeber können beim U1-Verfahren zwischen drei Erstattungssätzen wählen. Beim U2-Verfahren werden Aufwendungen komplett ersetzt.
Haben Sie Fragen dazu? Wir sind gerne für Sie da!
Steuerkanzlei Esther Spahn
Brezelfrische Infos unter www.spahn.org
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