Vermeidung von Steuernachteilen durch Abtretung oder Änderungen von Lebensversicherungen

Finanzen, Steuerrecht Kommentare (2)

A. Keine Steuernachteile bei Lebensversicherungen, deren Laufzeit nach dem 31.12.2004 beginnt

Die Neuregeleungen des Alterseinkünftegesetzes führen dazu, dass sowohl der Sonderausgabenabzug als auch die Steuerfreiheit der Erträge nur für solche Lebensversicherungen gelten, deren Laufzeit vor dem 01.01.2005 begonnen hat.

Für alle Verträge, deren Laufzeit nach dem 31.12.2004 beginnt, sind diese Begünstigungen von vornherein ausgeschlossen, so dass die Verwendung einer Lebensversicherung zu Finanzierungszwecken diesbezüglich keine weiteren Steuernachteile nach sich ziehen kann.

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Vergessene Pflichten: Bauabzugssteuer

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Bereits seit 2002 besteht die gesetzliche Verpflichtungen hinsichtlich der Einbehaltung und Abführung der Bauabzugssteuer (§ 48 Einkommensteuergesetz -EStG), die bei vielen Unternehmern zunehmend in Vergessenheit gerät. » Weiterlesen

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