Vermeidung von Steuernachteilen durch Abtretung oder Änderungen von Lebensversicherungen
Finanzen, Steuerrecht Kommentare (2)A. Keine Steuernachteile bei Lebensversicherungen, deren Laufzeit nach dem 31.12.2004 beginnt
Die Neuregeleungen des Alterseinkünftegesetzes führen dazu, dass sowohl der Sonderausgabenabzug als auch die Steuerfreiheit der Erträge nur für solche Lebensversicherungen gelten, deren Laufzeit vor dem 01.01.2005 begonnen hat.
Für alle Verträge, deren Laufzeit nach dem 31.12.2004 beginnt, sind diese Begünstigungen von vornherein ausgeschlossen, so dass die Verwendung einer Lebensversicherung zu Finanzierungszwecken diesbezüglich keine weiteren Steuernachteile nach sich ziehen kann.
Neueste Kommentare