Änderung der lohnsteuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen
Finanzen, Steuererklärungen, Steuerrecht Kommentar schreibenNach der bisherigen Verwaltungsregelung in den Lohnsteuerrichtlinien (R 31 Abs 11 S. 2) war der Zinsvorteil als Sachbezug zu versteuern, wenn die Summe der Darlehen an den Arbeitnehmer am Endes des Lohnzahlungszeitraumes Euro 2.600 überstieg und der Effektivzins von 5 % unterschritten wurde. Wurden Zinsen von 5 % und mehr vereinbart, ergaben sich keine steuerpflichtigen Sachbezüge. Bei einem Zinsatz von weniger als 5 % ergab sich ein steuerpflichtiger Sachbezug in Höhe der Differenz zwischen den vereinbarten Zinsen und den mit dem Zinssatz von 5 % ermittelteten Zinsen. » Weiterlesen
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