Unverheiratete Lebenspartner kommen bekanntlich nicht in den Genuss des so genannten Einkommensteuer-Splittingtarifs. Dieser Nachteil kann jedoch unter gewissen Umständen wett gemacht werden. Lebensgefährten, die ihren nicht berufstätigen Partner unterstützen, können Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
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Steuerlast senken – Freibeträge der Kinder nutzen – aber auch die Folgewirkungen beachten
Finanzen, Steuerrecht Kommentar schreibenFamilien mit Kindern können Kapitalerträge auf mehrere Schultern verteilen und Kapitalvermögen an Kinder verschenken. Da Kindern ebenso wie den Eltern jährliche Freibeträge bei der Einkommensbesteuerung zustehen, kann so die Steuerlast vermindert werden. » Weiterlesen
Welcher Unternehmer kennt nicht die lästige Pflicht, Geschäftsunterlagen 10 Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungspflicht gilt insbesondere auch für die Zeit nach der Einstellung der selbständigen Tätigkeit.
Die Aufwendungen für die Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen sind häufig ganz beträchtlich und können bzw. müssen sogar vom Unternehmer schon heute in seiner Bilanz zurückgestellt werden. (Entscheidung des Bundesfinanzhofs) » Weiterlesen
Diesen Betrag darf Ihnen Ihr Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei pro Jahr zur Verbesserung Ihres allgemeinen Gesundheitszustandes zahlen.
Begünstigt sind in diesem Fall Maßnahmen, die Ihr Arbeitgeber selbst im Betrieb anbietet oder wenn er Ihnen Zuschüsse für externe Maßnahmen bezahlt. Leider nicht begünstigt ist der allgemeine Mitgliedsbeitrag zu einem Sportverein oder Fitnessclub.
Steuerfrei sind nur Leistungen, die zusätzlich zum bisherigen Arbeitslohn gezahlt werden.

Für nebenberufliche Einnahmen als Übungsleiter in gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen kann eine Vergütung in Höhe von 2.100 Euro jährlich steuerfrei gezahlt werden. In vielen kleinen Vereinen werden aber deutlich geringere Vergütungen gezahlt und die tatsächlichen Kosten der Übungsleiter übersteigen oftmals die Einnahmen.
“Steuerhinterziehung ist doch eher ein Kavaliersdelikt. Der Staat betrügt uns doch auch. Ein bisschen Tricksen gehört schon dazu, macht doch wohl jeder.”
Dies ist ein äußerst gefährlicher Irrtum, im Extremfall kann er sogar mit Haftstrafen bis zu 10 Jahren bestraft werden.
In ganz Deutschland bibbern zurzeit Steuerhinterzieher vor der Steuerfahndung. Die Bundesregierung hat Sündern bereits zur Selbstanzeige geraten. » Weiterlesen
Gerade in Zeiten ständig steigender Kosten sollten Vermieter von Immobilien prüfen, ob ein Erlass Ihrer Grundsteuerbelastung 2007 in Frage kommt.
Dies ist dann der Fall, wenn der Rohertrag 2007 um mehr als 20% gemindert ist, ohne das dies auf ein Verschulden des Eigentümers zurück zu führen ist. » Weiterlesen
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