Jun
16
2008

(WKr) Seit Jahresbeginn ist die Regelung über „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG) und die Möglichkeiten der Abschreibung komplizierter geworden. Wie Sie künftig richtig die Anschaffungen bei der Steuer absetzen können finden Sie nachstehend.
Die Grenze für „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ wurde von 410 EUR auf 150 EUR deutlich gesenkt. Neu wurde eingeführt die Poolbildung von Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten von über 150 EUR bis 1.000 EUR. Alles beim „Alten“ bleibt es bei Anschaffungen von über 1.000 EUR.
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Mrz
10
2008

Ab 2007 ist ein Arbeitszimmer nur noch zu berücksichtigen, wenn es dem Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
Ein häusliches Arbeitszimmer ist dann der Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit, wenn es nach dem Gesamtbild der Verhältnisse den Schwerpunkt aller betrieblichen und beruflichen Tätigkeiten, die zu steuerpflichtigen oder auch steuerfreien Einnahmen führen, darstellt. Der Schwerpunkt einer Betätigung liegt dort, wo Sie die Handlungen vornehmen und die Leistungen erbringen, dir für den konkret ausgeübten Beruf wesentlich und prägend sind. Dazu dürfen Sie nicht dauerhaft außerhalb Ihres Arbeitszimmers tätig werden. Und zwar auch dann nicht, wenn diese Tätigkeiten außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers an verschiedenen Orten stattfinden. » Weiterlesen
Dez
20
2007
Der Gesetzgeber hat die steuerliche Vergünstigung von Aufwendungen im Rahmen von Haushaltsnahen Dienstleistungen in Privathaushalten mit Wirkung ab 1. Januar 2006 neu geregelt. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass hier noch Informationsbedarf besteht. » Weiterlesen
Nov
02
2007
Ein Steuerabzug von Bauleistungen ist auch von Vermietern vorzunehmen!
Bedingt durch viele Steueränderungen ist die Anwendung des Steuerabzuges bei Bauleistungen in den Hintergrund getreten. Die gesetzliche Regelung ist weiterhin immer noch von großer Bedeutung. Erbringt jemand im Inland eine Bauleistung an einen Unternehmer, ist der Leistungsempfänger verpflichtet, von der Gegenleistung einen Steuerabzug von 15 % auf den Bruttorechnungsbetrag vorzunehmen. Diesen Einbehalt hat er dann bis zum 10. des folgenden Monats an das Finanzamt anzumelden und abzuführen. Bei nicht ordnungsgemäßer Durchführung tritt eine Haftung des Leistungsempfängers ein für den Abzugsbetrag von 15 %.
Ein Vermieter, der mehr als zwei Wohnungen vermietet fällt auch unter die Regelung der Bauabzugssteuer. » Weiterlesen
Sep
26
2007
Die Abzugsfähigkeit der Bewirtungskosten ist bei der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer auf 70% der Kosten begrenzt. Der Vorsteuerabzug ist zu 100% aus dem Gesamtbetrag der Bewirtungskosten möglich. Die Bewirtungskosten sind nur abzugsfähig, wenn die Bewirtung aus rein betrieblichem Anlass erfolgte, sowie ein den gesetzlichen Vorschriften erstellter Bewirtungskostenbeleg/-rechnung und ein Bewirtungskostennachweis vorliegen. » Weiterlesen
Sep
26
2007
Nachstehend finden Sie die Vorschriften, die Sie beachten müssen, damit die Aufwendungen auch zu einem Steuervorteil führen. » Weiterlesen
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