Kleine Unternehmen haben ein echtes Problem, wenn ein Mitarbeiter krank wird – es fehlt nicht nur die Arbeitskraft, sondern es kommt noch die finanzielle Belastung dazu.
Wie geht das Umlageverfahren? » Weiterlesen
Kleine Unternehmen haben ein echtes Problem, wenn ein Mitarbeiter krank wird – es fehlt nicht nur die Arbeitskraft, sondern es kommt noch die finanzielle Belastung dazu.
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Haben Sie auch schon mal ein paar Urlaubstage an eine Dienstreise angehängt? Bis vor kurzem konnte hierdurch die Abzugsfähigkeit nahezu aller Reisekosten entfallen. » Weiterlesen
(WKr) Um Reisekosten geltend machen zu können, ist es erforderlich, dass es sich um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit handelt. Was unter vorübergehend zu verstehen ist, wurde gesetzlich nicht geregelt. Ein Zeitrahmen von bis zu 18 Monate wird zurzeit noch als vorübergehend angesehen.
Im Rahmen der Reisekostenabrechnung können folgende Kosten geltend gemacht werden: » Weiterlesen
Der Ablauf bei der Beantragung von Sozialleistungen soll zukünftig wesentlich vereinfacht werden. Die zuständigen Behörden werden dann die erforderlichen Daten direkt aus einem bereits vorhandenen Datenbestand abrufen können. Seit Beginn dieses Jahres müssen hierfür alle Arbeitgeber diese Daten bei jeder Lohnabrechnung bereitstellen. Der Name des Verfahrens ELENA steht dabei für Elektronischer Entgeltnachweis. » Weiterlesen
(WKr) Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
Jeder Unternehmer hat die Verpflichtung, einem anderen Unternehmer eine Rechnung - grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung - auszustellen, welche zum Vorsteuerabzug berechtigt. Eine Rechnung kann in der Praxis aus mehreren Dokumenten bestehen, welche inhaltlich verknüpft sind und insgesamt sämtliche Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rechnung beinhalten müssen. Enthält eine Rechnung nicht die erforderlichen Pflichtangaben, kann der Unternehmer als Leistungsempfänger die ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. » Weiterlesen
Allgemeines
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder ein von ihm beauftragtes Landesministerium kann nach § 5 Tarifvertragsgesetz einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären (AVE). Gleichzeitig wird der Zeitpunkt des Beginns der AVE bestimmt.
Mit der AVE gelten Teile eines Tarifvertrages auch für bisher nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Allgemeinverbindlichkeit und die Tarifbindung für ein und dieselbe Branche kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Die AVE und die Beendigung der Allgemeinverbindlichkeit werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht ( www.bundesanzeiger.de ).
Wie gebannt schauen derzeit viele auf die wirtschaftlichen Kennzahlen und Nachrichten in der Presse und denken dabei nicht daran, dass jeder Unternehmer durch sein eigenes Handeln darüber mitbestimmt, wie sich die Konjunktur entwickelt.
Auch wenn die allgemeine wirtschaftliche Stimmung schlecht ist, bin ich überzeugt davon, dass 2009 ein gutes Jahr wird. Warum? Weil es mein Ziel ist, und weil ich etwas dafür tue!
Diesen Betrag darf Ihnen Ihr Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei pro Jahr zur Verbesserung Ihres allgemeinen Gesundheitszustandes zahlen.
Begünstigt sind in diesem Fall Maßnahmen, die Ihr Arbeitgeber selbst im Betrieb anbietet oder wenn er Ihnen Zuschüsse für externe Maßnahmen bezahlt. Leider nicht begünstigt ist der allgemeine Mitgliedsbeitrag zu einem Sportverein oder Fitnessclub.
Steuerfrei sind nur Leistungen, die zusätzlich zum bisherigen Arbeitslohn gezahlt werden.
(WKr) Das Fahrtenbuch muss zeitnah, fortlaufend und vollständig geführt werden!
Wann ist ein Fahrtenbuch zu führen?
Wer einen Firmenwagen auch für private Fahrten nutzt, kann die Privatnutzung monatlich pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstanschaffung versteuern. Alternativ können auch die auf die Privatnutzung entfallenden anteiligen Kosten angesetzt werden. Hierzu ist die Führung eines Fahrtenbuches erforderlich.
(WKr) Die bis 31. 12. 2007 unterschiedlich zu beurteilenden Dienst- / Geschäftsreisen, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit, wurden mit Wirkung ab 01.01.2008 zu dem Sammelbegriff beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit zusammen gefasst. Für das Jahr 2009 ergibt sich diesbezüglich keine Änderung.
Um Reisekosten geltend machen zu können, ist es erforderlich, dass es sich um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit handelt. Was unter vorübergehend zu verstehen ist, wurde gesetzlich nicht geregelt. Ein Zeitrahmen von bis zu 18 Monate wird zurzeit noch als vorübergehend angesehen.
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