Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Betriebsausgaben, Einkommensteuer, Steuerrecht Kommentare (1)

 

(WKr) Das Fahrtenbuch muss zeitnah, fortlaufend und vollständig geführt werden!

Wann ist ein Fahrtenbuch zu führen?
Wer einen Firmenwagen auch für private Fahrten nutzt, kann die Privatnutzung monatlich pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstanschaffung versteuern. Alternativ können auch die auf die Privatnutzung entfallenden anteiligen Kosten angesetzt werden. Hierzu ist die Führung eines Fahrtenbuches erforderlich.

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Reisekosten 2009

Betriebsausgaben, Einkommensteuer, Steuererklärungen, Werbungskosten Kommentare (8)

(WKr) Die bis 31. 12. 2007 unterschiedlich zu beurteilenden Dienst- / Geschäftsreisen, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit, wurden mit Wirkung ab 01.01.2008 zu dem Sammelbegriff beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit zusammen gefasst. Für das Jahr 2009 ergibt sich diesbezüglich keine Änderung.

Um Reisekosten geltend machen zu können, ist es erforderlich, dass es sich um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit handelt. Was unter vorübergehend zu verstehen ist, wurde gesetzlich nicht geregelt. Ein Zeitrahmen von bis zu 18 Monate wird zurzeit noch als vorübergehend angesehen.

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Geschenke an Geschäftspartner und Arbeitnehmer

Betriebsausgaben, Steuerrecht Kommentare deaktiviert


(WKr) Pauschalbesteuerungsmöglichkeit für Geschenke und Incentives

Was sind Geschenke?
Als Geschenke gelten nicht nur die obligate Flasche Wein, sondern auch Karten zu Sport- oder Kulturveranstaltungen sowie Einladungen in VIP-Logen oder Incentive-Reisen für Geschäftspartner und deren Mitarbeiter.

Versteuerung
Bisher waren Geschenke grundsätzlich auf der Empfängerseite zu versteuern. Seit dem 01.01.2007 gibt es die Pauschalierungsmöglichkeit für Sachzuwendungen (keine Geldgeschenke), die es dem Zuwendenden ermöglicht, die Einkommensteuer mit einem pauschalen Steuersatz zu übernehmen und abzuführen. Der Schenker versteuert das Geschenk pauschal mit 30% plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Damit sind alle Folgen für den Empfänger abgegolten.

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Fahrtenbuch darf kleinere Mängel enthalten

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(WKr) Der Arbeitnehmer hat einen geldwerten Vorteil zu versteuern, wenn ein Dienstwagen auch privat genutzt werden kann. Die Höhe wird nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelt.

Nutzt ein Unternehmer sein betriebliches Fahrzeug oder ein Arbeitnehmer seinen Firmenwagen vom Chef nur in sehr geringem Umfang, lohnt sich die Führung eines Fahrtenbuchs. In einem ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch sind alle betrieblichen sowie privaten Fahrten aufgezeichnet sowie der jeweilige Gesamtkilometerstand, die Angaben sind vollständig, fortlaufend und übersichtlich. Das Fahrtenbuch muss regelmäßig zeitnah und in geschlossener Form geführt werden.

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Tagespflege – Was ändert sich steuerlich?

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(WKr) So lautet die Überschrift des Newsletters vom 10. Oktober 2008 des Bundesministeriums der Finanzen (Referat für Bürgerangelegenheiten). Nachstehend finden Sie den Originaltext des Newsletters mit Verlinkungen auf die Homepage des Ministeriums. 

Newsletter vom 10. Oktober 2008Steuerliche Änderungen bei der Kindertagespflege ab 2009 

Ab 1. Januar 2009 müssen alle Tagespflegepersonen die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Art (privat oder öffentlich) der Einnahmen. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Änderungen. » Weiterlesen

Investitionsabzugsbetrag

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20081001_investitionsabzugsbetrag.JPG 

(WKr) Die Ansparabschreibung wurde abgelöst von dem Investitionsabzugsbetrag. 

  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

  • Welche Grenzen sind zu beachten?

  • Was ist begünstigt?

  • Wie hoch ist die Begünstigung? » Weiterlesen

Reisekosten 2008 – Vieles ist neu!

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(WKr) Die bis 31. Dezember 2007 unterschiedlich zu beurteilenden Dienst- oder Geschäftsreisen, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit wurden mit Wirkung ab 01. Januar 2008 zu dem Sammelbegriff beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit zusammen gefasst.  

Im Rahmen der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit von Selbständigen als auch von Arbeitnehmern sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten weiterhin steuerlich abzugsfähig, wenn sie so gut wie ausschließlich durch die beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstehen. Bezüglich der Abrechnung der Reisekosten haben sich keine Änderungen ergeben. Es ist weiterhin eine Reisekostenabrechnung erforderlich aus der sich der Anlass, die Reisedauer und der Reiseweg ersehen lässt. Die Kosten sind durch geeignete Unterlagen wie Tankquittungen, Hotelrechnungen usw. nachzuweisen. 

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