Jan
09
2012
(WKr) Um Reisekosten geltend machen zu können, ist es erforderlich, dass es sich um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit handelt. Was unter vorübergehend zu verstehen ist, wurde gesetzlich nicht geregelt. Ein Zeitrahmen von bis zu 18 Monate wird zurzeit noch als vorübergehend angesehen.
Für eine Reise die privat und beruflich veranlasst ist, besteht keine Aufteilungsverbot mehr. Die Kosten für den beruflich veranlassten Teil der Reisekosten sind steuerlich abzugsfähig. » Weiterlesen
Jan
05
2012
(WKr) Kinder:
Ab dem Veranlagungszeitraum 2012 ist die Prüfung der Einkunftsgrenze für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr nicht mehr notwendig. Bei Kindern, die eine Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen haben ist folgendes zu beachten: Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag haben diese Kinder nur, wenn diese nicht erwerbstätig sind, d.h. wöchentliche Arbeitszeit bis zu 20 Stunden, eine geringfügige Beschäftigung oder ein Ausbildungsdienstverhältnis haben. Bezieht dieses Kind (ohne Erwerbstätigkeit) zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und liegen diese über dem Jahresgrenzbetrag (8.004 EUR), so ist dies unschädlich und der Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag besteht weiterhin.
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Mai
16
2011
(WKr) Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurden die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für die Aufwendungen eines häuslichen Arbeitszimmers neu geregelt.
Begriff des häuslichen Arbeitszimmers:
Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist. Die steuerliche Anerkennung entfällt, wenn für das normale Wohnbedürfnis kein ausreichender Raum zur Verfügung steht oder wenn das Arbeitszimmer ein Durchgangszimmer ist.
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Jan
27
2011
(WKr) Um Reisekosten geltend machen zu können, ist es erforderlich, dass es sich um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit handelt. Was unter vorübergehend zu verstehen ist, wurde gesetzlich nicht geregelt. Ein Zeitrahmen von bis zu 18 Monate wird zurzeit noch als vorübergehend angesehen.
Für eine Reise die privat und beruflich veranlasst ist, besteht keine Aufteilungsverbot mehr. Die Kosten für den beruflich veranlassten Teil der Reisekosten sind steuerlich abzugsfähig.
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Sep
10
2010
Was hier klingt, wie die letzte Episode eines Kino-Mehrteilers, betrifft tatsächlich die lange erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit einer Regelung im Einkommensteuergesetz. Wie es sich viele Steuerzahler erhofft hatten, hat das Gericht zumindest einen Teil der Neuregelung zum Arbeitszimmer als verfassungswidrig beurteilt. » Weiterlesen
Jun
07
2010
Unverheiratete Lebenspartner kommen bekanntlich nicht in den Genuss des so genannten Einkommensteuer-Splittingtarifs. Dieser Nachteil kann jedoch unter gewissen Umständen wett gemacht werden. Lebensgefährten, die ihren nicht berufstätigen Partner unterstützen, können Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
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Mrz
11
2010
Haben Sie auch schon mal ein paar Urlaubstage an eine Dienstreise angehängt? Bis vor kurzem konnte hierdurch die Abzugsfähigkeit nahezu aller Reisekosten entfallen. » Weiterlesen
Dez
21
2009

(WKr) Der Gesetzgeber hat die steuerliche Vergünstigung von Aufwendungen im Rahmen von Haushaltsnahen Dienstleistungen in Privathaushalten mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2009 neu geregelt.
Danach ergeben sich ab dem Jahr 2009 die Möglichkeiten, für folgende Kosten einen Steuervorteil in Anspruch zu nehmen:
1. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
Für die Beschäftigung eines Mitarbeiters im Rahmen eines Mini-Jobs in einem Privathaushalt 20 % der Aufwendungen – maximal 510 €
2. Andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistungen / Pflege- und Betreuungsleistungen
-
Für die Beschäftigung eines fest angestellten Mitarbeiters (sozialversicherungspflichtig)
-
Für Arbeiten in der selbst genutzten Wohnung oder Haus durch einen Dienstleister im Rahmen der allgemeinen Haushaltsnahen Dienstleistungen
-
Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen
20 % der Aufwendungen – maximal 4.000 €
3. Handwerkerleistungen in der selbst genutzten Wohnung oder Haus
Für Renovierungs- Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen
20% der Aufwendungen – maximal 1.200 €
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Okt
09
2009
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können Steuerzahler wieder bis maximal 1250 Euro jährlich absetzen. Diese Regelung gilt allerdings nur vorläufig.
In einem aktuellen Erlass hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Finanzämter angewiesen, die Kosten für ein Arbeitszimmer wieder als Werbungskosten zu akzeptieren. Der Werbungskostenabzug sei auch bei Vorauszahlungen zur Einkommensteuer zu berücksichtigen. Für 2009 und 2010 könne der Freibetrag auch auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.
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Okt
05
2009
Gute Nachrichten für die, die nach einer abgeschlossenen Ausbildung durch ein Studium ihre berufliche Situation verbessern wollen: Der Bundesfinanzhof hat kürzlich gleich in fünf Urteilen deutlich gemacht, dass in bestimmten Fällen auch die Kosten für das Erststudium als Werbungskosten geltend gemacht werden können. » Weiterlesen
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