Feb
26
2009

(WKr) Bessere Absetzbarkeit nützt Privathaushalten und Handwerkern
Das Bundesministerium der Finanzen informiert auf seiner Homepage
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53988/DE/Buergerinnen__und__Buerger/node.html?__nnn=true
unter „Bürgerinnen und Bürger„: Handwerksleistungen besser absetztbar.
Handwerksleistungen sind ab Januar 2009 noch besser von der absetzbar. Bis 2008 gab es einen Steuerbonus von bis zu 600 EUR pro Jahr, das heißt 20 Prozent von 3.000 Euro der Arbeitskosten. Bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird der Steuerbonus im Rahmen des „Schutzschirms für Arbeitsplätze“ verdoppelt – auf 20 Prozent von maximal 6.000 Euro (1.200 Euro).
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Jan
27
2009

(WKr) Die bis 31. 12. 2007 unterschiedlich zu beurteilenden Dienst- / Geschäftsreisen, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit, wurden mit Wirkung ab 01.01.2008 zu dem Sammelbegriff beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit zusammen gefasst. Für das Jahr 2009 ergibt sich diesbezüglich keine Änderung.
Um Reisekosten geltend machen zu können, ist es erforderlich, dass es sich um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit handelt. Was unter vorübergehend zu verstehen ist, wurde gesetzlich nicht geregelt. Ein Zeitrahmen von bis zu 18 Monate wird zurzeit noch als vorübergehend angesehen.
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Jan
09
2009

(WKr) Bei Gewerbetreibenden wird die Gewerbesteuer direkt auf die Einkommensteuer angerechnet. Dies geschieht durch ein pauschaliertes Verfahren.
Der Anrechnungsfaktor wurde ab 2008 vom 1,8fachen auf das 3,8fachen des Gewerbesteuermessbetrages erhöht. Dadurch soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgaben abgezogen werden darf. » Weiterlesen
Okt
12
2008
(WKr) So lautet die Überschrift des Newsletters vom 10. Oktober 2008 des Bundesministeriums der Finanzen (Referat für Bürgerangelegenheiten). Nachstehend finden Sie den Originaltext des Newsletters mit Verlinkungen auf die Homepage des Ministeriums.
Newsletter vom 10. Oktober 2008Steuerliche Änderungen bei der Kindertagespflege ab 2009
Ab 1. Januar 2009 müssen alle Tagespflegepersonen die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Art (privat oder öffentlich) der Einnahmen. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Änderungen. » Weiterlesen
Aug
15
2008

(WKr) Die bis 31. Dezember 2007 unterschiedlich zu beurteilenden Dienst- oder Geschäftsreisen, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit wurden mit Wirkung ab 01. Januar 2008 zu dem Sammelbegriff beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit zusammen gefasst.
Im Rahmen der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit von Selbständigen als auch von Arbeitnehmern sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten weiterhin steuerlich abzugsfähig, wenn sie so gut wie ausschließlich durch die beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstehen. Bezüglich der Abrechnung der Reisekosten haben sich keine Änderungen ergeben. Es ist weiterhin eine Reisekostenabrechnung erforderlich aus der sich der Anlass, die Reisedauer und der Reiseweg ersehen lässt. Die Kosten sind durch geeignete Unterlagen wie Tankquittungen, Hotelrechnungen usw. nachzuweisen.
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Aug
01
2008

(WKr) So lautet die Überschrift einer Pressemitteilung vom 1. August 2008 des Bundesministeriums der Finanzen. Nachstehend finden Sie den Originaltext der Pressemitteilung mit Verlinkungen auf die Homepage des Ministeriums.
Pressemitteilung Nr.: 39/2008
Das Bundeszentralamt für Steuern teilt beginnend ab 1. August 2008 jeder in Deutschland gemeldeten Person schriftlich ihre persönliche steuerliche Identifikationsnummer mit. Die neue Nummer wird die bisher für die Einkommensteuer verwendete Steuernummer ersetzen.
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Jul
14
2008

(WKr) Bei der Einkommensteuererklärung sind - je nach Lebenssituation der zusammenlebenden Eltern oder des alleinerziehenden Elternteils - Betreuungskosten für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres steuerlich abzugsfähig. Ohne Altersbegrenzung sind Kinderbetreuungskosten für Kinder abzugsfähig, die an einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung leiden, die es ihnen nicht erlaubt sich selbst zu unterhalten.
Voraussetzung für den Abzug von Kinderbetreuungskosten
Dem Steuerpflichtigen, der die Kosten geltend macht, muss Kindergeld (oder ein Kinderfreibetrag) zustehen. Begünstigt sind leibliche Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, nicht dagegen Stiefkinder oder Enkel. Das Kind muss im Haushalt des Steuerpflichtigen leben oder mit dessen Einwilligung vorübergehend auswärtig (z. B. in einem Internat) untergebracht sein.
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