Elektronische Rechnung
Betriebsausgaben, Finanzen, Gewerbesteuer, Jahresabschlüsse, Rechnungswesen, Umsatzsteuer, Werbungskosten Kommentare (1)(WKr) Neuregelegung rückwirkend gültig ab 1. Juli 2011
Verpflichtung zur qualifizierten digitalen Signatur entfällt
Elektronische Rechnung
Zunächst: Wer als Unternehmer keine elektronische Rechnung akzeptieren will, braucht dies auch nicht zu tun. Das Umsatzsteuergesetz schreibt vor, dass Rechnungen nur mit Zustimmung des Empfängers auch elektronisch übermittelt werden. Diese Zustimmung muss allerdings nicht ausdrücklich erteilt werden, auch Duldung kann als Zustimmung ausgelegt werden.
Verfahren für die elektronische Übermittlung von Rechnungen
- per E-Mail mit PDF-Anhang,
- per Computer-Telefax oder Fax-Server,
- per Web-Download oder
- im Wege des Datenträgeraustauschs (EDI)

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