Hinzurechnungen beim Gewerbeertrag ab 2008 für die Berechnung der Gewerbesteuer

Gewerbesteuer, Jahresabschlüsse Kommentar schreiben

(WKr) Hinzurechnung der Entgelte für Schulden und gleichgestellte Entgelte (§ 8 Nr. 1 GewStG).
Durch die Änderungen des § 8 Nr. 1 Gewerbesteuergesetzes im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 wurden die bisher auf die Nummern 1 bis 3 und 7 aufgeteilten Hinzurechnungstatbestände für Geld- und Sachkapitalüberlassung zusammengefasst und strukturell vereinheitlicht.

Die Neufassung des § 8 Nr. 1 GewStG ist erstmals für den Erhebungszeitraum 2008 anzuwenden. Die Altregelungen in § 8 GewStG wurden aufgehoben und sind letztmals für den Erhebungszeitraum 2007 anzuwenden.  » Weiterlesen

Investitionsabzugsbetrag

Betriebsausgaben, Jahresabschlüsse Kommentar schreiben

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(WKr) Die Ansparabschreibung wurde abgelöst von dem Investitionsabzugsbetrag. 

  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

  • Welche Grenzen sind zu beachten?

  • Was ist begünstigt?

  • Wie hoch ist die Begünstigung? » Weiterlesen

GWG und Abschreibung ab 2008

Jahresabschlüsse Kommentar schreiben

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(WKr) Seit Jahresbeginn ist die Regelung über „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG) und die Möglichkeiten der Abschreibung komplizierter geworden. Wie Sie künftig richtig die Anschaffungen bei der Steuer absetzen können finden Sie nachstehend.

Die Grenze für „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ wurde von 410 EUR auf 150 EUR deutlich gesenkt. Neu wurde eingeführt die Poolbildung von Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten von über 150 EUR bis 1.000 EUR. Alles beim „Alten“ bleibt es bei Anschaffungen von über 1.000 EUR.

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Arbeitszimmer ab 2007 > Einspruch einlegen

Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Werbungskosten Kommentar schreiben

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Ab 2007 ist ein Arbeitszimmer nur noch zu berücksichtigen, wenn es dem Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.

Ein häusliches Arbeitszimmer ist dann der Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit, wenn es nach dem Gesamtbild der Verhältnisse den Schwerpunkt aller betrieblichen und beruflichen Tätigkeiten, die zu steuerpflichtigen oder auch steuerfreien Einnahmen führen, darstellt. Der Schwerpunkt einer Betätigung liegt dort, wo Sie die Handlungen vornehmen und die Leistungen erbringen, dir für den konkret ausgeübten Beruf wesentlich und prägend sind. Dazu dürfen Sie nicht dauerhaft außerhalb Ihres Arbeitszimmers tätig werden. Und zwar auch dann nicht, wenn diese Tätigkeiten außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers an verschiedenen Orten stattfinden. » Weiterlesen

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