Vermieter sind auch Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz
Finanzen, Steuerrecht, Vermieter Kommentar schreibenEin Steuerabzug von Bauleistungen ist auch von Vermietern vorzunehmen!
Bedingt durch viele Steueränderungen ist die Anwendung des Steuerabzuges bei Bauleistungen in den Hintergrund getreten. Die gesetzliche Regelung ist weiterhin immer noch von großer Bedeutung. Erbringt jemand im Inland eine Bauleistung an einen Unternehmer, ist der Leistungsempfänger verpflichtet, von der Gegenleistung einen Steuerabzug von 15 % auf den Bruttorechnungsbetrag vorzunehmen. Diesen Einbehalt hat er dann bis zum 10. des folgenden Monats an das Finanzamt anzumelden und abzuführen. Bei nicht ordnungsgemäßer Durchführung tritt eine Haftung des Leistungsempfängers ein für den Abzugsbetrag von 15 %.
Ein Vermieter, der mehr als zwei Wohnungen vermietet fällt auch unter die Regelung der Bauabzugssteuer. » Weiterlesen
Neueste Kommentare