Jun
14
2010
In Deutschland ansässige und zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer, die im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischern Tätigkeit im Ausland Vorsteuern entrichtet haben (z.B. anlässlich einer Messe oder einer Geschäftsreise), können diese ausländischen Vorsteuerbeträge regelmäßig in einem besonderen Verfahren vergütet bekommen.
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Okt
29
2009

(WKr) Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
Jeder Unternehmer hat die Verpflichtung, einem anderen Unternehmer eine Rechnung - grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung - auszustellen, welche zum Vorsteuerabzug berechtigt. Eine Rechnung kann in der Praxis aus mehreren Dokumenten bestehen, welche inhaltlich verknüpft sind und insgesamt sämtliche Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rechnung beinhalten müssen. Enthält eine Rechnung nicht die erforderlichen Pflichtangaben, kann der Unternehmer als Leistungsempfänger die ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. » Weiterlesen
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