Nov
28
2011
(WKr) Neuregelegung rückwirkend gültig ab 1. Juli 2011
Verpflichtung zur qualifizierten digitalen Signatur entfällt
Elektronische Rechnung
Zunächst: Wer als Unternehmer keine elektronische Rechnung akzeptieren will, braucht dies auch nicht zu tun. Das Umsatzsteuergesetz schreibt vor, dass Rechnungen nur mit Zustimmung des Empfängers auch elektronisch übermittelt werden. Diese Zustimmung muss allerdings nicht ausdrücklich erteilt werden, auch Duldung kann als Zustimmung ausgelegt werden.
Verfahren für die elektronische Übermittlung von Rechnungen
- per E-Mail mit PDF-Anhang,
- per Computer-Telefax oder Fax-Server,
- per Web-Download oder
- im Wege des Datenträgeraustauschs (EDI)
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Apr
05
2011
(WKr) Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
Jeder Unternehmer hat die Verpflichtung, einem anderen Unternehmer eine Rechnung – grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung – auszustellen, welche zum Vorsteuerabzug berechtigt. Eine Rechnung kann in der Praxis aus mehreren Dokumenten bestehen, welche inhaltlich verknüpft sind und insgesamt sämtliche Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rechnung beinhalten müssen. Enthält eine Rechnung nicht die erforderlichen Pflichtangaben, kann der Unternehmer als Leistungsempfänger die ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen.
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Nov
21
2010
Bekommen Sie auch elektronische Rechnungen? “Nur” von Ihrem Telefonanbieter, oder auch schon von anderen Lieferanten? Damit es keine Probleme beim Vorsteuerabzug und bei der Anerkennung der Kosten als Betriebsausgaben gibt, sollten Sie einige Punkte beachten.
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Jun
14
2010
In Deutschland ansässige und zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer, die im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischern Tätigkeit im Ausland Vorsteuern entrichtet haben (z.B. anlässlich einer Messe oder einer Geschäftsreise), können diese ausländischen Vorsteuerbeträge regelmäßig in einem besonderen Verfahren vergütet bekommen.
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Okt
29
2009

(WKr) Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
Jeder Unternehmer hat die Verpflichtung, einem anderen Unternehmer eine Rechnung – grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung – auszustellen, welche zum Vorsteuerabzug berechtigt. Eine Rechnung kann in der Praxis aus mehreren Dokumenten bestehen, welche inhaltlich verknüpft sind und insgesamt sämtliche Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rechnung beinhalten müssen. Enthält eine Rechnung nicht die erforderlichen Pflichtangaben, kann der Unternehmer als Leistungsempfänger die ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. » Weiterlesen
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