Feb
11
2010

(WKr) Um Reisekosten geltend machen zu können, ist es erforderlich, dass es sich um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit handelt. Was unter vorübergehend zu verstehen ist, wurde gesetzlich nicht geregelt. Ein Zeitrahmen von bis zu 18 Monate wird zurzeit noch als vorübergehend angesehen.
Im Rahmen der Reisekostenabrechnung können folgende Kosten geltend gemacht werden: » Weiterlesen
Okt
09
2009
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können Steuerzahler wieder bis maximal 1250 Euro jährlich absetzen. Diese Regelung gilt allerdings nur vorläufig.
In einem aktuellen Erlass hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Finanzämter angewiesen, die Kosten für ein Arbeitszimmer wieder als Werbungskosten zu akzeptieren. Der Werbungskostenabzug sei auch bei Vorauszahlungen zur Einkommensteuer zu berücksichtigen. Für 2009 und 2010 könne der Freibetrag auch auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.
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Okt
05
2009
Gute Nachrichten für die, die nach einer abgeschlossenen Ausbildung durch ein Studium ihre berufliche Situation verbessern wollen: Der Bundesfinanzhof hat kürzlich gleich in fünf Urteilen deutlich gemacht, dass in bestimmten Fällen auch die Kosten für das Erststudium als Werbungskosten geltend gemacht werden können. » Weiterlesen
Aug
18
2009
Wie gebannt schauen derzeit viele auf die wirtschaftlichen Kennzahlen und Nachrichten in der Presse und denken dabei nicht daran, dass jeder Unternehmer durch sein eigenes Handeln darüber mitbestimmt, wie sich die Konjunktur entwickelt.
Auch wenn die allgemeine wirtschaftliche Stimmung schlecht ist, bin ich überzeugt davon, dass 2009 ein gutes Jahr wird. Warum? Weil es mein Ziel ist, und weil ich etwas dafür tue!
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Jan
27
2009

(WKr) Die bis 31. 12. 2007 unterschiedlich zu beurteilenden Dienst- / Geschäftsreisen, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit, wurden mit Wirkung ab 01.01.2008 zu dem Sammelbegriff beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit zusammen gefasst. Für das Jahr 2009 ergibt sich diesbezüglich keine Änderung.
Um Reisekosten geltend machen zu können, ist es erforderlich, dass es sich um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit handelt. Was unter vorübergehend zu verstehen ist, wurde gesetzlich nicht geregelt. Ein Zeitrahmen von bis zu 18 Monate wird zurzeit noch als vorübergehend angesehen.
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Nov
10
2008

(WKr) Der Arbeitnehmer hat einen geldwerten Vorteil zu versteuern, wenn ein Dienstwagen auch privat genutzt werden kann. Die Höhe wird nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelt.
Nutzt ein Unternehmer sein betriebliches Fahrzeug oder ein Arbeitnehmer seinen Firmenwagen vom Chef nur in sehr geringem Umfang, lohnt sich die Führung eines Fahrtenbuchs. In einem ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch sind alle betrieblichen sowie privaten Fahrten aufgezeichnet sowie der jeweilige Gesamtkilometerstand, die Angaben sind vollständig, fortlaufend und übersichtlich. Das Fahrtenbuch muss regelmäßig zeitnah und in geschlossener Form geführt werden.
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Aug
15
2008

(WKr) Die bis 31. Dezember 2007 unterschiedlich zu beurteilenden Dienst- oder Geschäftsreisen, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit wurden mit Wirkung ab 01. Januar 2008 zu dem Sammelbegriff beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit zusammen gefasst.
Im Rahmen der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit von Selbständigen als auch von Arbeitnehmern sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten weiterhin steuerlich abzugsfähig, wenn sie so gut wie ausschließlich durch die beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstehen. Bezüglich der Abrechnung der Reisekosten haben sich keine Änderungen ergeben. Es ist weiterhin eine Reisekostenabrechnung erforderlich aus der sich der Anlass, die Reisedauer und der Reiseweg ersehen lässt. Die Kosten sind durch geeignete Unterlagen wie Tankquittungen, Hotelrechnungen usw. nachzuweisen.
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Mrz
10
2008

Ab 2007 ist ein Arbeitszimmer nur noch zu berücksichtigen, wenn es dem Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
Ein häusliches Arbeitszimmer ist dann der Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit, wenn es nach dem Gesamtbild der Verhältnisse den Schwerpunkt aller betrieblichen und beruflichen Tätigkeiten, die zu steuerpflichtigen oder auch steuerfreien Einnahmen führen, darstellt. Der Schwerpunkt einer Betätigung liegt dort, wo Sie die Handlungen vornehmen und die Leistungen erbringen, dir für den konkret ausgeübten Beruf wesentlich und prägend sind. Dazu dürfen Sie nicht dauerhaft außerhalb Ihres Arbeitszimmers tätig werden. Und zwar auch dann nicht, wenn diese Tätigkeiten außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers an verschiedenen Orten stattfinden. » Weiterlesen
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